Gemeinsame Presseerklärung der Evangelischen Landeskirchen und der
Katholischen (Erz-)Diözesen in Rheinland-Pfalz und der
LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V.
anlässlich der Beratung des KiTa-Zukunftsgesetzes im Landtag
KiTa-Zukunftsgesetz: Nachbesserungen gefordert trotz positiver Ansätze im Gesetzentwurf
Mainz, den 21. August 2019
Die Kirchen und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. begrüßen, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum KiTa-Zukunftsgesetz deutliche inhaltliche und finanzielle Verbesserungen gegenüber dem ersten Referentenentwurf aufweist. Wir sehen uns darin bestätigt, dass unsere Anliegen teilweise aufgegriffen wurden. Es besteht aber weiterhin deutlicher Nachbesserungsbedarf.
Beschäftigte und Träger arbeiten gemeinsam mit hohem Engagement an der wichtigen staatlichen Pflichtaufgabe der Einrichtung und des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und sind für die reibungslose Zusammenarbeit auf einen vom Land zu erlassenden gesetzlichen Ordnungsrahmen angewiesen. Daher appellieren Kirchen und Wohlfahrtsverbände nochmals an das Parlament, in den weiteren Beratungen die folgenden Forderungen zu berücksichtigen:
- Die Kostenarten (Personal-, Sach-, Bau- und Investitions- sowie Overheadkosten) müssen schon aus rechtlichen Gründen im Gesetz geregelt und dürfen nicht in eine Rahmenvereinbarung verschoben werden. Auch die Inhalte des Sozialraumbudgets müssen im Gesetz geregelt werden. Zudem ist dieses zwingend an die Tarifentwicklung anzupassen. Mit dem neuen Gesetz muss eine höhere Planungs- und Regelungssicherheit für Träger, Eltern, Kinder und Beschäftigte erreicht werden.
- Betreuung von Kindern in Kitas erfordert gut ausgebildetes, motiviertes Personal und gute Arbeitsbedingungen. Mit den im Gesetz angedachten Personalaufwüchsen ist ein erster Schritt getan. Es ist wichtig, dass die Personalbemessung sich an wissenschaftlichen Standards orientiert.
- Schon durch den jetzigen Gesetzentwurf sind erhebliche Mehrkosten zu erwarten. Die Kostenträger dürfen bei der Finanzierung nicht allein gelassen werden. Es ist dringend erforderlich, dass das Gesetz so gestaltet wird, dass die Kosten für die freigemeinnützigen Träger deutlich sinken.
Kirchen und Wohlfahrtsverbände wünschen sich eine weitere positive Entwicklung auf dem Weg zu einem am Ende guten KiTa-Zukunftsgesetz, das von allen Beteiligten getragen und mit hohem Engagement umgesetzt werden kann. Die notwendige Evaluation der Gesetzesauswirkungen muss umgehend beginnen.