Quereinsteiger/Interessenten berufsbegleitende Teilzeitausbildung
Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und möchten dies zu Ihrem Beruf machen? Dann sind wir der richtige Arbeitgeber für Sie! Das Bistum Limburg bietet motivierten Quereinsteiger/innen im Rahmen der Teilzeitausbildung begleitend Beschäftigungsverhältnisse an.
Theorie:
Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlerer Bildungsabschluss
- 4-jährige berufliche und sozialpädagogische Erfahrungen (eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung, Zivildienst, FSJ, Au-pair-Tätigkeit, Abitur bzw. Fachhochschulreife, Studienleistungen etc. sowie erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie oder andere berufliche Tätigkeit können anteilig angerechnet werden)
- 3 - 6 monatiges sozialpädagogisches Praktikum (abhängig von der jeweiligen Schule)
- erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung
- gesundheitliche Eignung
Dauer und zeitlicher Rahmen
- die theoretische Ausbildung dauert 2 Jahre und endet mit schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfung
- danach 1-jähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- mit Bestehen der methodischen Prüfung wird die Staatliche Anerkennung verliehen
- Während der ersten beiden Ausbildungsjahre besuchen die Studierenden an 3 Wochentagen die Fachschule mit insgesamt 21 Stunden Unterricht (6 ? 7 Stunden täglich) und arbeiten an 2 Wochentagen mit mindestens 38 % Beschäftigungsumfang in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Praxis:
Festanstellung in einer katholischen Kindertageseinrichtung während der Ausbildung
Gemäß der Ausbildungsverordnung für berufsbegleitende Ausbildungen ist die berufliche Tätigkeit in einer Kindertagesstätte vorgesehen. Das Bistum Limburg bietet motivierten Quereinsteiger/innen im Rahmen dieser Ausbildung begleitend Beschäftigungsverhältnisse an.
Rahmenbedingungen:
- Anstellung in Teilzeitform mit bis zu 50% Beschäftigungsumfang (ganzjährig gesehen), mind. 38 % (ca. 15 Wochenstunden)
- Identifikation mit den Zielen und Grundsätzen der kath. Kirche
- Bezahlung nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst
- im Falle einer Ausbildung an der Ketteler-La-Roche Schule (Oberursel) übernimmt das Bistum das Schulgeld (staatl. Schulen sind i.d.R. kostenfrei)
- zusätzliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgungskasse, vermögenswirksame Leistungen, etc.
- ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben, z.B. Urlaub nach der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Limburg, die über das gesetzliche Maß des Bundesurlaubsgesetzes deutlich hinausgeht
- Bereitschaft, dem katholischen Arbeitgeber im Bereich Kindertagesstätten nach Möglichkeit mindestens 2 Jahre über die Ausbildung hinaus zur Verfügung zu stehen (abhängig von der jeweiligen Schule)
- Beihilfe z. B. anlässlich kirchlicher Trauung, Geburtsfällen, etc.